Zusammenfassung: Der UFS Wien bejaht im konkreten Fall die Rechtswirksamkeit der Zustellung eines Steuerbescheids an den vormaligen, nicht mehr bevollmächtigten Steuerberater, da im Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs an den Bescheidadressaten eine Heilung nach § 7 ZustellG eintrat.
UFS Wien, 12.01.2004, RV/280-W/2002