Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob die Auswahlbefugnis des Vorsitzenden des UFS einen Grund darstellt, um die Unabhängigkeit der Mitglieder und den Tribunalstatus des UFS in Zweifel zu ziehen. In einer ausführlichen Auseinandersetzung mit entsprechenden Ansichten in der Literatur wägt aber dabei auch die Vor- und Nachteile einer festen Geschäftsverteilung gegeneinander ab, sieht resümierend aber keinen Reformbedarf in der Geschäftsordnung der UFS, da diese nach Ansicht Laudachers mit verfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben in Einklang steht.