Der OGH erörtert, dass das in § 30 Abs 1 HGB festgelegte Gebot der deutlichen Unterscheidbarkeit von Firmenbezeichnungen mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in Einklang steht und nimmt Stellung zur Beurteilung der Irreführungstauglichkeit einer Firma.
OGH 23.10.2003, 6 Ob 211/03b