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Darf beim Erben/Schenken/Stiften von Aktien vom Börsekurs abgewichen werden?

SteuernDr. Friedrich FrabergerSWK 2004, S 463 Heft 12 v. 20.4.2004

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Bewertung börsenotierter Aktien, die im Wege der Vererbung, Schenkung oder Stiftung übertragen werden, auseinander. Dabei erläutert er insbesondere, ob bzw in welchem Ausmaß eine Abweichung vom Börsenkurs zulässig ist und nimmt aufbauend auf einer Übersicht der deutschen und österreichischen einschlägigen Judikatur zur Bedeutung sogenannter lock-up-Vereinbarungen Stellung.

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