Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des UFS, in dem sich dieser mit der Abänderbarkeit von automatisiert erlassenen, also ohne Mitwirkung eines Organwalters zustandegekommenen ("Nicht"-)Bescheiden des Finanzamts und den Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Verhängung von Verspätungszuschlägen auseinander setzte.
UFS, 21.10.2003, GZ RV/0234-G/02