Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag kritisch mit der Verordnung bezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländischer Unternehmer auseinander, die ua abweichend von der umsatzsteuerlichen Regelung in § 26 Abs 2 Z 2 UStG idF BBG 2003 das Vorsteuerabzugsrecht bei Reihengeschäften ausdrücklich dem Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer und nicht dem Unternehmer und gleichzeitigen Warenempfänger einräumt.