Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag den Anwendungsbereich des novellierten § 19 Abs 1b UStG , der bei Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt einen Übergang der Steuerverbindlichkeit vorsieht. Dabei setzt sie sich auch mit der Frage auseinander, ob beim echten Factoring oder bei drittfinanzierten Käufen die Anwendbarkeit dieser Bestimmung zu bejahen ist, wobei sie die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl für das Darlehensmodell wie auch das Abtretungsmodell erörtert.