§ 22 BAO
Der VwGH nimmt zur rechtsmissbräuchlichen Gewinnverteilung zwischen durch ein persönliches Naheverhältnis verbundenen Gesellschaftern Stellung.
VwGH 16.09.2003, 2000/14/0069
§ 22 BAO
Der VwGH nimmt zur rechtsmissbräuchlichen Gewinnverteilung zwischen durch ein persönliches Naheverhältnis verbundenen Gesellschaftern Stellung.
VwGH 16.09.2003, 2000/14/0069