Zusammenfassung: Die bloße Übernahme der Kosten für eine Fortbildungsmaßnahme des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber steht der Gewährung eines Bildungsfreibetrags entgegen.
Rechtsgrundlagen: Rz 1369 EStR 2000; § 4 Abs 4 Z 8 EStG 1988
Weiterführende Hinweise: BMF, 14.02.2003