Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur steuerneutralen Auflösung einer Abfertigungsrückstellung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 124b Z 68 lit a EStG 1988
Weiterführende Hinweise: BMF, 14.02.2002
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur steuerneutralen Auflösung einer Abfertigungsrückstellung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 124b Z 68 lit a EStG 1988
Weiterführende Hinweise: BMF, 14.02.2002