Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich mit der Frage auseinander, ob die Vergabe von UMTS-Lizenzen der Umsatzsteuerpflicht unterliegt und prüfen in diesem Zusammenhang , ob das im Rahmen der Lizenzversteigerung eingenommene Frequenznutzungsentgelt als Gegenleistung für die Regulierungsbehörde qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 109 TKG; § 49a TKG; § 51 TKG; § 21 TKG; Art 1 6. EG-RL 77/388/EWG ; § 11 UStG