Zusammenfassung: Die Autoren unterziehen die in den UStR 2000 zur Geltung gebrachte Rechtsansicht des BMF, wonach die Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer (§ 6 Abs 1 Z 11 lit b UStG) voraussetze, dass dieser als Einzelunternehmer auftrete, einer kritischen Würdigung. Dabei vertreten sie die Meinung, dass die Ausschließung von juristischen Personen oder Personenzusammenschlüssen mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht in einklang zu bringen ist.