§ 2 KommStG
Eine Einkommensänderung in der Höhe von 700.000 Schilling begründet kein Unternehmerwagnis des Gesellschafter-Geschäftsführers.
VwGH 22.05.2002, 2001/15/0193
§ 2 KommStG
Eine Einkommensänderung in der Höhe von 700.000 Schilling begründet kein Unternehmerwagnis des Gesellschafter-Geschäftsführers.
VwGH 22.05.2002, 2001/15/0193