§ 12 Abs. 10 UStG 1972
Dient eine Gebäudeerrichtung nur dem Zweck der Ausführung eines unecht steuerbefreiten Umsatzes , kann kein Vorsteuerabzugsrecht geltend gemacht werden; eine Vorsteuerberichtigung kommt ebenfalls nicht in Betracht.
§ 12 Abs. 10 UStG 1972
Dient eine Gebäudeerrichtung nur dem Zweck der Ausführung eines unecht steuerbefreiten Umsatzes , kann kein Vorsteuerabzugsrecht geltend gemacht werden; eine Vorsteuerberichtigung kommt ebenfalls nicht in Betracht.