Zusammenfassung: Der UFS Wien beschäftigte sich mit der Intabulation von Wohnungseigentum. Im konkreten Fall errichtete eine Mitunternehmerschaft ein Wohngebäude, das bis zur Intabulierung des Wohnungseigentums gemeinsam vermietet werden sollte.
UFS Wien 23.10.2003, RV/3383-W/02