Zusammenfassung: Dr. Ritz geht in seinem Beitrag auf die Verjährung und den Rechtsschutz ein und beleuchtet, inwieweit das AbgÄG 2003 diese Bereiche verändert hat. Er stellt dabei eingehend die Änderungen des § 208 BAO, § 209a BAO und § 214 Abs 7 BAO vor.
Rechtsgrundlagen: § 208 BAO; § 209a BAO; § 214 Abs 7 BAO; § 91 Abs 4 BAO; § 94 BAO