Zusammenfassung: Der UFS Graz prüfte die Gültigkeit eines Bescheids, bei dem die Adressaten falsch genannt wurden, und ging weiters auf die Möglichkeit des "Umdeuten" ein.
UFS Graz 29.07.2003, RV/0101-G/03
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Zusammenfassung: Der UFS Graz prüfte die Gültigkeit eines Bescheids, bei dem die Adressaten falsch genannt wurden, und ging weiters auf die Möglichkeit des "Umdeuten" ein.
UFS Graz 29.07.2003, RV/0101-G/03
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