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Gültigkeit eines Bescheides bei falscher Benennung des Bescheidadressaten (UFS Graz)

SteuernSWK 2003, S 724 Heft 29 v. 10.10.2003

Zusammenfassung: Der UFS Graz prüfte die Gültigkeit eines Bescheids, bei dem die Adressaten falsch genannt wurden, und ging weiters auf die Möglichkeit des "Umdeuten" ein.

UFS Graz 29.07.2003, RV/0101-G/03

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