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Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz

SteuernSWK 2003, S 724 Heft 29 v. 10.10.2003

Zusammenfassung: Der UFS Graz prüfte die Voraussetzungen einer Berufung gemäß § 289 Abs 1 BAO.

UFS Graz 20.03.2003, RV/0013-G/03

Rechtsgrundlagen: § 289 Abs 1 BAO

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