§ 61 Abs. 1 NO GO 1973
Die Vorstellungsbehörde ist zur Zurückweisung einer mangelhaften Vorstellung ohne Eröffnung eines Verbesserungsverfahrens nicht legitimiert.
VwGH 24.10.2002, 2002/15/0177
§ 61 Abs. 1 NO GO 1973
Die Vorstellungsbehörde ist zur Zurückweisung einer mangelhaften Vorstellung ohne Eröffnung eines Verbesserungsverfahrens nicht legitimiert.
VwGH 24.10.2002, 2002/15/0177