§ 22 BAO
Der VwGH nimmt zur gebotenen Bestimmtheit, Nachvollziehbarkeit und Fremdüblichkeit eines Vertrags mit einer Kapitalgesellschaft, an der ein Familienangehöriger eine maßgebliche Beteiligung besitzt.
§ 22 BAO
Der VwGH nimmt zur gebotenen Bestimmtheit, Nachvollziehbarkeit und Fremdüblichkeit eines Vertrags mit einer Kapitalgesellschaft, an der ein Familienangehöriger eine maßgebliche Beteiligung besitzt.