§ 212 Abs. 1 BAO
Allein eine geltend gemachte Beschwerde vor dem VfGH oder VwGH rechtfertigt die Genehmigung einer Stundung von Steuerschulden nicht.
VwGH 24.09.2002, 96/14/0161
§ 212 Abs. 1 BAO
Allein eine geltend gemachte Beschwerde vor dem VfGH oder VwGH rechtfertigt die Genehmigung einer Stundung von Steuerschulden nicht.
VwGH 24.09.2002, 96/14/0161