§ 108 Abs. 1 FinStrG
Der VwGH nimmt zum Aufwandsersatzanspruch eines Kreditunternehmens, das auf Ersuchen der Finanzbehörde Beweismittel in einem Finanzstrafverfahren besorgt, Stellung.
VwGH 24.09.2002, 2000/14/0126
§ 108 Abs. 1 FinStrG
Der VwGH nimmt zum Aufwandsersatzanspruch eines Kreditunternehmens, das auf Ersuchen der Finanzbehörde Beweismittel in einem Finanzstrafverfahren besorgt, Stellung.
VwGH 24.09.2002, 2000/14/0126