§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1972
Die Einbehaltung eines Zuschusses ohne Verbindung zu einem Leistungsaustausch begründet keine Umsatzsteuerpflicht.
VwGH 12.09.2002, 99/15/0125
§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1972
Die Einbehaltung eines Zuschusses ohne Verbindung zu einem Leistungsaustausch begründet keine Umsatzsteuerpflicht.
VwGH 12.09.2002, 99/15/0125