§ 41 Abs. 2 FLAG
Nur bei Vorliegen einer gewinnorientierten Entlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers kann ein Unternehmerrisiko allenfalls bejaht werden.
VwGH 27.08.2002, 2002/14/0068
§ 41 Abs. 2 FLAG
Nur bei Vorliegen einer gewinnorientierten Entlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers kann ein Unternehmerrisiko allenfalls bejaht werden.
VwGH 27.08.2002, 2002/14/0068