§ 32 EStG 1988
Gegenleistungen für die Übereignung der wesentlichen Betriebsgrundlagen im Rahmen eines Betriebsverkaufs können nicht als Entschädigungen qualifiziert werden.
VwGH 24.09.2002, 99/14/0269
§ 32 EStG 1988
Gegenleistungen für die Übereignung der wesentlichen Betriebsgrundlagen im Rahmen eines Betriebsverkaufs können nicht als Entschädigungen qualifiziert werden.
VwGH 24.09.2002, 99/14/0269