Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der Berechnung des Ausgleichspostens als Vorsorgemaßnahme bei Umgründungen nach Art V UmgrStG auseinander. Dabei erläutern sie auch, wie sich Schwebeverluste, Wartetasten-Betriebsausgaben und unversteuerte Rücklagen auf die Bemessung des Ausgleichspostens auswirken.
Rechtsgrundlagen: Art V UmgrStG; § 29 Abs 1 UmgrStG; Rz 1564 UmgrStR 2002; § 4 Abs 7 EStG; § 12 EStG