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Ablehnung als Bevollmächtigter

SteuernSWK 2003, S 354 Heft 11 v. 10.4.2003

Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und Bgld erläutert, welche Personen von der Funktion als Vertreter ausgeschlossen sind.

FLD für Wien, NÖ und Bgld, 12, 28.11.2002

Rechtsgrundlagen: § 84 BAO

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