§ 2 Abs. 1 LVO 1990
Die subjektive Gewinnerzielungsabsicht ist auf Grundlage der objektiven Tätigkeiten zu beurteilen.
VwGH 30.07.2002, 96/14/0020
§ 2 Abs. 1 LVO 1990
Die subjektive Gewinnerzielungsabsicht ist auf Grundlage der objektiven Tätigkeiten zu beurteilen.
VwGH 30.07.2002, 96/14/0020