§ 4 Abs. 2 EStG 1988
Die Anhebung der Investitionsrücklage nach der Einbringung der Bilanz beim Finanzamt ist als Bilanzänderung zu qualifizieren.
VwGH 30.07.2002, 96/14/0112
§ 4 Abs. 2 EStG 1988
Die Anhebung der Investitionsrücklage nach der Einbringung der Bilanz beim Finanzamt ist als Bilanzänderung zu qualifizieren.
VwGH 30.07.2002, 96/14/0112