Zusammenfassung: Der BFH prüft, ob das Mietentgelt, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der Anmietung eines Büroraumes des Arbeitnehmers leistet, der Lohnsteuerabzugspflicht unterliegt.
BFH, 19.10.2001, VI R 131/00
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG