§ 20 EStG
Die Kosten für den Besuch eines Englischsprachkurses durch einen Finanzbeamten sind der privaten Lebensführung zuzuordnen.
VwGH 19.12.2001, 2001/13/0218
§ 20 EStG
Die Kosten für den Besuch eines Englischsprachkurses durch einen Finanzbeamten sind der privaten Lebensführung zuzuordnen.
VwGH 19.12.2001, 2001/13/0218