Zusammenfassung: Ausgangspunkt der Überlegungen des Autors bildet das Abzugsverbot für Schuldzinsen, das aufgrund der Endbesteuerung oder Schachtelbefreiung bzw. Beteiligungserlösbefreiung für fremdfinanzierte Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften während der Behaltefrist besteht. Beiser weist nach , dass hingegen das Nettoprinzip bei steuerpflichtigen Verkäufen innerhalb der Spekulationsfrist die uneingeschränkte Abzugsfähigkeit der Finanzierungsspesen gebietet.