Zusammenfassung: Eine Realisierung der Kursgewinne oder Kursverluste im Rahmen der Konvertierung eines betrieblichen Fremdwährungskredits tritt im Konvertierungszeitpunkt ein.
Rechtsgrundlagen: Rz 6624a ESTR; Rz 671 EStR 2000
Weiterführende Hinweise: BMF, 22.01.2002