47 Abs. 1 EstG
Da die Vergütungsleistungen für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit qualifiziert werden, kommt eine Haftung des Lohnstuer nicht in Betracht.
VwGH 12.09.2001, 2000/13/0031
47 Abs. 1 EstG
Da die Vergütungsleistungen für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit qualifiziert werden, kommt eine Haftung des Lohnstuer nicht in Betracht.
VwGH 12.09.2001, 2000/13/0031