Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob der verkaufte Teil im Rahmen einer Teilveräußerung einer internationalen Schachteilbeteiligung ein Ausmaß von 25 % des Nennkapitals aufweisen muss oder ob es genügt, dass die ganze Beteiligung vor dem Verkaufszeitpunkt 25 % des Nennwerts einnahm. Aufbauend auf einer vergleichenden Gegenüberstellung der verschiedenen Lehrmeinungen und der Darstellung der Rechtslage bei Umgründungen gibt Blasina schließlich der letztgenannten Rechtsansicht den Vorzug.