Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Ereiterung der Mehrheit der Stimmrechte infolge der Einbringung von Minderheitsanteilen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 14.11.2002
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Ereiterung der Mehrheit der Stimmrechte infolge der Einbringung von Minderheitsanteilen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 14.11.2002