§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines nicht im Außendienst tätigen Betriebsprüfers liegt in der Dienststelle beim Finanzamt.
VwGH 24.04.2002, 96/13/0152
§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines nicht im Außendienst tätigen Betriebsprüfers liegt in der Dienststelle beim Finanzamt.
VwGH 24.04.2002, 96/13/0152