§ 27 EStG 1988
Beteiligte an der Wohnungseigentum Bautreuhand Hausanteilschein GmbH & Co KG sind nicht als Miteigentümer, sondern als Darlehensgeber zu qualifizieren.
VwGH 28.02.2002, 96/15/0254
§ 27 EStG 1988
Beteiligte an der Wohnungseigentum Bautreuhand Hausanteilschein GmbH & Co KG sind nicht als Miteigentümer, sondern als Darlehensgeber zu qualifizieren.
VwGH 28.02.2002, 96/15/0254