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Verwaltungs- und Vertriebskostenaktivierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen im Rahmen von ARGEn

WirtschaftMag. Alexander HolzerSWK 2002, W 117 Heft 30 v. 20.10.2002

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der bilanziellen Berücksichtigung von ARGE-Gemeinschaften auseinander und nimmt zur Zulässigkeit der Aktivierung von Verwaltungsgemein- oder Vertriebskosten Stellung. Eine Gegenüberstellung der Vorzüge und Nachteile einer Aktivierung rundet den Beitrag ab.

Rechtsgrundlagen: § 206 Abs. 3 HGB; § 203 Abs. 3 HGB

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