Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der bilanziellen Berücksichtigung von ARGE-Gemeinschaften auseinander und nimmt zur Zulässigkeit der Aktivierung von Verwaltungsgemein- oder Vertriebskosten Stellung. Eine Gegenüberstellung der Vorzüge und Nachteile einer Aktivierung rundet den Beitrag ab.
Rechtsgrundlagen: § 206 Abs. 3 HGB; § 203 Abs. 3 HGB