§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988
Die Kosten für die ehewohnung, die im alleinigen Eigentum eines Ehepartners steht, sind auch im Fall der Vermietung der Ehewohnung an den Ehegatten als Aufwendungen der privaten Lebensführung zu qualifizieren.
§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988
Die Kosten für die ehewohnung, die im alleinigen Eigentum eines Ehepartners steht, sind auch im Fall der Vermietung der Ehewohnung an den Ehegatten als Aufwendungen der privaten Lebensführung zu qualifizieren.