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Bei Alleineigentum keine Berücksichtigung der Ehewohnung bei Vermietungseinkünften

SteuernSWK 2002, S 39 Heft 2 v. 10.1.2002

§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988

Die Kosten für die ehewohnung, die im alleinigen Eigentum eines Ehepartners steht, sind auch im Fall der Vermietung der Ehewohnung an den Ehegatten als Aufwendungen der privaten Lebensführung zu qualifizieren.

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