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Ein partiarisches Darlehen ist keine Beteiligung

SteuernSWK 2002, S 38 Heft 2 v. 10.1.2002

Zusammenfassung: Die Gewährung eines partiarischen Darlehens kann nicht als Betriebsbeteiligung der Bank oder als Begründung einer Mitunternehmerschaft qualifiziert werden.

FLD Wien, NÖ und Bgld, Senat II/12, 01.10.2001

Rechtsgrundlagen: § 182 Abs 2 HGB

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