Zusammenfassung: Die Autoren prüfen, ob die errichtende Umwandlung einer GmbH, bei Nichtanführung eines Grundstücks und von Wertpapieren des atypisch stillen Gesellschafters in der Zusammenschlussbilanz, unter Art II UmgrStG zu subsumieren ist.
Rechtsgrundlagen: Art II UmgrStG; Art IV UmgrStG; § 7 Abs. 1 UmgrStG