§ 15 Abs. 1 GGG
Der VwGH nimmt zur Bemessung der Gerichtsgebühren für einen Scheidungsvergleich, in dem die Veräußerung der Ehewohnung und die nachfolgende Aufteilung der Veräußerungserlöse nach der Schuldtilgung vereinbart wird, Stellung.
VwGH 18.06.2002, 2002/16/0059