Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den Anwendungsbereich des § 34 Abs. 6 EStG 1988, der die Rahmenbedingungen für die Absetzbarkeit von Ausgaben, die bei der Beseitigung von Katastrophenschäden aufgewendet werden, konkretisiert und nimmt zur Schadensbemessung nach dem Zeitwert oder Neuwert und zum Wahlrecht bei der Fremdmittelfinanzierung Stellung , spricht sich resümierend aber für eine systemgerechtere Berücksichtigung des Leistungsfähigkeitsprinzips aus.