Zusammenfassung: Der Autor verdeutlicht in seinem Leserbrief anhand eines praktischen Beispiels, dass keine Gleichstellung zwischen den Überleitungs- und Auswahlkanditaten im Zuge der Mitgliederauswahl für den unabhängigen Finanzsenat besteht.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs. 1 UFSG