§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988
Das Abzugsverbot für Ausgaben für die allgemeine Lebensführung ist für sämtliche Berufsgruppen und somit auch für Lehrer maßgeblich.
VwGH 29.01.2002, 98/14/0124
§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988
Das Abzugsverbot für Ausgaben für die allgemeine Lebensführung ist für sämtliche Berufsgruppen und somit auch für Lehrer maßgeblich.
VwGH 29.01.2002, 98/14/0124