§ 34 EStG 1988
Ausgaben infolge einer einvernehmlichen Scheidung können nicht als außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht werden.
VwGH 29.01.2002, 2001/14/0218
§ 34 EStG 1988
Ausgaben infolge einer einvernehmlichen Scheidung können nicht als außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht werden.
VwGH 29.01.2002, 2001/14/0218