Zusammenfassung: Die Autoren veranschaulichen anhand eines praktischen Fallbeispiels, welche Probleme die in § 289 Abs. 1 BAO normierte Bindungswirkung der in einem Aufhebungsbescheid zur Geltung gebrachten Rechtsansichten des unabhängigen Finanzsenats zur Folge haben können.
Rechtsgrundlagen: § 289 Abs. 1 BAO; § 66 Abs. 2 AVG; § 295 Abs. 3 BAO; § 42 Abs. 3 VwGG