Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur steuerlichen Abzugsfähigkeit einer Abfindungsleistung, die anlässlich der Abänderung eines Übereinkommens zur alinearen Gewinnausschüttung erbracht wird, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs. 2 Z 3 EStG 1988; § 95 Abs. 6 EStG 1988; § 96 Abs. 4 EStG 1988; § 10 Abs. 1 KStG