Zusammenfassung: Das BMF beschreibt ausgehend vom Modellfall der "Sicherheits-Kompakt-Pension" die einkommensteuerlichen Rahmenbedingungen für fremdfinanzierte Rentenversicherungsverträge und nimmt zur Ausgleichsfähigkeit allfälliger Verluste Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 2a EStG 1988; § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988; Rz 7018 EStR 2000; § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988